Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 - ADSp 2017 - und - soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen
nicht gelten. Nach den HGB. Stand März 2006. HINWEIS: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung
bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall
sowie 2,5 Millionen € je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
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Die Kosten für anfallende Maut- & Tunnelgebühren, Fährverbindungen sowie Verzollung, etc. werden separat berechnet. Die angegebenen Transportzeiten beziehen
sich auf die reine Fahrzeit. Je nach Strecke können zusätzliche Zeiten (z.B. Fähre) entstehen können und bei längeren Strecken die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten
hinzukommen. Ein Paletten
Tausch wird grundsätzlich von uns nur veranlasst wenn Sie die 100%-ge Verantwortung und Administration auf sich nehmen. Wir werden in Ihrem Auftrag an den von Ihnen angegeben Stellen eventuell Paletten laden und/oder
entladen. Wir führen keine Administration durch und lehnen vorab jede Verantwortung für eventuelle Fehlmengen grundsätzlich ab. Bei Be-, Endladung durch unsere Fahrer übernehmen wir keine Haftung für
jegliche Schäden die dadurch entstehen. Fahrzeuge die bestellt wurden, werden zum kompletten TGS abgerechnet, wenn Sie nicht 24 Stunden vorher das FZ abbestellt wird. Für den Fahrerservice gelten ausschliesslich
unsere AGB für Fahrerservice.
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